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Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Mit Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV) im Juni 1998 wurden die Interessen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz in den Zuständigkeitsbereich der Bauherren übertragen.

Sowohl private als auch öffentliche Bauherren sind kaum in der Lage die sicherheitsrelevanten Anforderungen in Bezug auf Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zu kontrollieren.

Der Gesetzgeber erkannte die Notwendigkeit und den damit verbundenen Handlungsbedarf und verankerte deshalb in der Baustellenverordnung in § 3 die notwendigen Maßnahmen und Regelungen, damit durch eine professionelle Baustellenbetreuung das hohe Potential an Gesundheits- und Unfallgefahren und die möglicherweise daraus resultierenden Folgen erheblich reduziert werden.

Wann Sie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach Baustellenverordnung benötigen zeigt Ihnen die Tabelle Aktivitäten nach der Baustellenverordnung.

Mit der Beauftragung erhält der Auftraggeber durch einen Sicherheitsingenieur und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eine fachgerechte Beratung mit einer Baustellenbetreuung, die sich auf die zu erwartenden Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle erstreckt.

Meine SiGeKo-Leistungen beziehen folgende Bausparten mit ein:

  • Hochbau
  • Straßen- und Tiefbau
  • Spezialtiefbau
  • Tunnelbau
  • Bergbau
  • Anlagenbau
  • Ausbau